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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1975 - XV B 1166/74   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1975 - XV B 1166/74 (https://dejure.org/1975,16497)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.1975 - XV B 1166/74 (https://dejure.org/1975,16497)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 1975 - XV B 1166/74 (https://dejure.org/1975,16497)
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang auf weiterführende Schulen - Überweisung an die Hauptschule nach Erprobungsstufe

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1975 - XV B 1166/74
    Allerdings wird - insbesondere im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33, 303 ff. (331)), nach der sich grundsätzlich ein Anspruch auf Zutritt zu den vom Staat geschaffenen Ausbildungseinrichtungen ergeben kann - der Standpunkt vertreten, ein Teilhaberecht an staatlichen Leistungen und Einrichtungen könne vor allem dann nur durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes wirksam eingeschränkt werden, wenn es um die durch Art. 12 GG geschützte freie Wahl der Berufs- und Ausbildungsstätte geht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 14.03.1972 - 2 BvR 41/71 -, BVerfGE 33, 1 ff. (12 ff.); Entscheidung vom 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 , a.a.O. (S. 347); vgl. auch BVerwG, a.a.O.; OVG Koblenz, a.a.O.; Stüer, a.a.O.), muß ein ohne gesetzliche Grundlage - lediglich auf Grund von ministeriellen Erlassen und Richtlinien - erfolgter Eingriff in die Rechte des einzelnen für eine Übergangszeit hingenommen werden, um einerseits die Funktionsfähigkeit der Lehranstalten und damit einen ordnungsgemäßen schulischen Betrieb nicht in Frage zu stellen, zum anderen dem Gesetzgeber innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen.

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1975 - XV B 1166/74
    Bei in diesem Verfahren gebotener summarischer Prüfung ist die in der Versetzungskonferenz der Antragsgegnerin vom 15.07.1974 getroffene Entscheidung, die Tochter der Antragsteller vom Gymnasium in die 7. Klasse der Hauptschule zu überweisen, aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, so daß die Antragsteller nicht in ihrem Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz - GG -) auf die freie Wahl zwischen den verschiedenen Bildungswegen, die die Stadt in der Schule zur Verfügung stellt, (vgl. hierzu: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 91/71 -, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 34, 165 ff.) verletzt sind.

    (BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 91/71 , a.a.O., (192 f.); vgl. auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22.06.1973 - VII C 7.71, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 42, 296 (303) = NJW 1973, 1812 ff. für die Anordnung absoluter Zulassungsbeschränkungen zu den Hochschulen.) Geht man hiervon aus, so ist die Überweisung der Tochter der Antragsteller in die 7. Klasse der Hauptschule gleichwohl nicht wegen Fehlens einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage als rechtswidrig anzusehen.

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1975 - XV B 1166/74
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 14.03.1972 - 2 BvR 41/71 -, BVerfGE 33, 1 ff. (12 ff.); Entscheidung vom 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 , a.a.O. (S. 347); vgl. auch BVerwG, a.a.O.; OVG Koblenz, a.a.O.; Stüer, a.a.O.), muß ein ohne gesetzliche Grundlage - lediglich auf Grund von ministeriellen Erlassen und Richtlinien - erfolgter Eingriff in die Rechte des einzelnen für eine Übergangszeit hingenommen werden, um einerseits die Funktionsfähigkeit der Lehranstalten und damit einen ordnungsgemäßen schulischen Betrieb nicht in Frage zu stellen, zum anderen dem Gesetzgeber innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen.
  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1975 - XV B 1166/74
    (BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 91/71 , a.a.O., (192 f.); vgl. auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22.06.1973 - VII C 7.71, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 42, 296 (303) = NJW 1973, 1812 ff. für die Anordnung absoluter Zulassungsbeschränkungen zu den Hochschulen.) Geht man hiervon aus, so ist die Überweisung der Tochter der Antragsteller in die 7. Klasse der Hauptschule gleichwohl nicht wegen Fehlens einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage als rechtswidrig anzusehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1973 - 2 A 74/72

    Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses eines Schülers von einer Schule; Frage des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1975 - XV B 1166/74
    Der V. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat allerdings in seinem Beschluß vom 02.10.1974 - V B 922/74 - (vgl. hierzu auch OVG Koblenz, Urteil vom 09.05.1973 - 2 A 74/72. Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1973, 1663; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.12.1972 - II OVG A 105/71 , Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1973, 280 für schulordnungsrechtliche Maßnahmen und Schulstrafen) entschieden, daß die Schulverweisung einer gesetzlichen Grundlage bedarf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.1974 - V B 922/74
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1975 - XV B 1166/74
    Der V. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat allerdings in seinem Beschluß vom 02.10.1974 - V B 922/74 - (vgl. hierzu auch OVG Koblenz, Urteil vom 09.05.1973 - 2 A 74/72. Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1973, 1663; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.12.1972 - II OVG A 105/71 , Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1973, 280 für schulordnungsrechtliche Maßnahmen und Schulstrafen) entschieden, daß die Schulverweisung einer gesetzlichen Grundlage bedarf.
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